Ein Testament wirft oft mehr Fragen auf, als es beantwortet — zur Wirksamkeit, zur Auslegung, zur Anfechtung. Ich prüfe die Rechtslage und begleite Sie bis zum Erbschein.
Sie wissen nicht, welches von mehreren Testamenten gilt? Die Anordnungen sind unklar, oder Sie halten das Testament für unwirksam oder anfechtbar? Oder Sie benötigen einen Erbschein und möchten Ihr Erbrecht gerichtlich feststellen lassen? Ich vertrete Sie außergerichtlich und, wo nötig, vor Gericht.
Prüfung von Testamenten und Erbverträgen — Testierfähigkeit, Form und Änderungsbefugnis; Auslegung, Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis, Vor- und Nacherbschaft, Teilungsanordnungen.
Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen — wegen Irrtums über Inhalt oder Folgen, Motivirrtums, Drohung oder Täuschung oder des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten.
Vorbereitung des Erbscheinsantrags und Vertretung im Erbscheinsverfahren, Einziehung unrichtiger Erbscheine sowie die gerichtliche Erbenfeststellung.