Sie sollen von Beginn an wissen, woran Sie sind. Vor jeder Beauftragung besprechen wir die voraussichtlichen Kosten und die sinnvollste Abrechnungsform für Ihren Fall.
Eine erste rechtliche Einschätzung Ihrer Situation zum vorab vereinbarten Festpreis — ohne weitere Verpflichtung.
Gesetzliche Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert und sind dadurch von vornherein kalkulierbar.
Für umfangreiche Mandate ist eine Vergütung nach Zeitaufwand oder als Pauschale oft die transparentere Lösung.
Hinweis: Die Erstberatung für Verbraucher ist gesetzlich auf höchstens 190 € zzgl. Umsatzsteuer begrenzt (§ 34 RVG). Die konkrete Höhe vereinbaren wir vorab.