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Ich bin seit 2012 Fachanwalt für Erbrecht und seither ausschließlich in diesem Rechtsgebiet tätig. Diese konsequente Spezialisierung bedeutet für Sie fundierte Kenntnis auch schwieriger Konstellationen und eine Beratung, die auf vielen Jahren praktischer Erfahrung im Erbrecht aufbaut.
Erbrechtliche Auseinandersetzungen sind fast immer auch persönliche Auseinandersetzungen. Mir ist wichtig, Ihre Interessen klar zu vertreten, ohne unnötig zu eskalieren — und Ihnen von Anfang an eine ehrliche Einschätzung Ihrer Rechtslage und Ihrer Möglichkeiten zu geben.