Wer als naher Angehöriger enterbt wird, ist nicht rechtlos: Das Pflichtteilsrecht sichert Abkömmlingen, dem Ehegatten und unter Umständen den Eltern eine Mindestbeteiligung am Nachlass in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB).
Ich vertrete Sie auf beiden Seiten — bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteils ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter oder überhöhter Forderungen.
Grundlage jedes Anspruchs ist ein vollständiges Bild des Nachlasses. Ich setze Ihren Auskunftsanspruch durch — bis hin zum notariellen Nachlassverzeichnis — und lasse Vermögenswerte bewerten.
Lebzeitige Zuwendungen und Ausbildungskosten können den Pflichtteil verändern. Ich prüfe, was auf Ihren Anspruch anzurechnen oder unter Abkömmlingen auszugleichen ist.
Schenkungen des Erblassers zu Lebzeiten können Ergänzungsansprüche auslösen (§ 2325 BGB). Ich prüfe Fristen und Abschmelzung und mache Ihre Ansprüche geltend.