Schwerpunkt

Testament & Erbschein

Ein Testament wirft oft mehr Fragen auf, als es beantwortet — zur Wirksamkeit, zur Auslegung, zur Anfechtung. Ich prüfe die Rechtslage und begleite Sie bis zum Erbschein.

Sie wissen nicht, welches von mehreren Testamenten gilt? Die Anordnungen sind unklar, oder Sie halten das Testament für unwirksam oder anfechtbar? Oder Sie benötigen einen Erbschein und möchten Ihr Erbrecht gerichtlich feststellen lassen? Ich vertrete Sie außergerichtlich und, wo nötig, vor Gericht.

Wirksamkeit & Auslegung

Prüfung von Testamenten und Erbverträgen — Testierfähigkeit, Form und Änderungsbefugnis; Auslegung, Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis, Vor- und Nacherbschaft, Teilungsanordnungen.

Anfechtung

Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen — wegen Irrtums über Inhalt oder Folgen, Motivirrtums, Drohung oder Täuschung oder des Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten.

Erbschein & Erbenfeststellung

Vorbereitung des Erbscheinsantrags und Vertretung im Erbscheinsverfahren, Einziehung unrichtiger Erbscheine sowie die gerichtliche Erbenfeststellung.

Aus dem Blog
BGH: Kostenerstattung gegen die Miterben für den Erbschein
Rechtsanwalt Thomas Wiedner, Fachanwalt für Erbrecht
Fragen zu Testament oder Erbschein?
Thomas Wiedner · Fachanwalt für Erbrecht